Die Überprüfung
Worum geht es in der Heilpraktikerprüfung?
Exemplarisch sei hier die Heilpraktiker-Überprüfung vor dem Gesundheitsamt in Hamburg geschildert, sie untergliedert sich in zwei Etappen:
1. die schriftliche Überprüfung:
seit 1998 wird diese Prüfung im Multiple-Choice-Verfahren zweimal im Jahr durchgeführt und umfasst nun bereits das medizinalrechtliche als auch das medizinische Stoffgebiet. Wer diese Prüfung besteht kommt (2 Wochen bis fünf Monate später) in
2. die mündliche Überprüfung
die eigentlich entscheidende Prüfung, die in Hamburg in Form eines Einzelgespräches durchgeführt wird: Offiziell muss der Heilpraktikeranwärter auf Fragen eines vom Gesundheitsamt berufenen Amtsarztes seine Kenntnisse unter Beweis stellen. Es werden einzelne Themengebiete herausgegriffen, an denen der Anwärter repräsentativ zeigen muß:
- dass er den Überblick hat
- dass er systematisch und strukturiert vorgehen kann
- dass er genau weiß, wovon er spricht
- dass er seine Grenzen kennt und einhält
- dass er ernst, sicher und vertrauenserweckend ist.
Diese letztgenannten Punkte sind entscheidender als das Herausstottern von (richtigen) Fakten. Der Prüfer gibt ja erst dann die Zulassung, wenn er glaubt, daß der Anwärter zur therapeutischen Arbeit fähig ist und keine Gefahren daraus entstehen.




